SPD will Anreiz für private Investoren zum Bau von Sozialwohnungen schaffen

admin

12.07.2017 \|
**Quotenregelung soll auch für Projekte ohne öffentliche Förderung
gelten**

Darmstadt wächst und benötigt dringend günstigen Wohnraum. Die
SPD-Fraktion fordert daher die Wissenschaftsstadt Darmstadt in einem
Antrag an die Stadtverordnetenversammlung auf, alle rechtlich möglichen
Mittel zu nutzen, um ihre Einflussnahme bei der Schaffung von günstigem
Wohnraum zu steigern oder mindestens zu erhalten. Die Sozialdemokraten
wollen mit ihrem Antrag einen Anreiz für Bauträger und Investoren im
Sinne eines marktwirtschaftlichen Verhaltens schaffen, um
Sozialwohnungen zu bauen. Die Umsetzung der Initiative  orientiert sich
dabei an das  erfolgreiche Münchner Modell zur Schaffung öffentlich
geförderten Wohnraums.

„Wir benötigen dringend Wohnraum für Familien und Menschen mit wenig
Einkommen, Darmstadt soll sich jeder auch weiterhin leisten können. Das
ist unser Ziel“, erklärt der SPD-Fraktionssprecher Michael Siebel.

**Mindestens 45% der Flächen sollen mit Mitteln der sozialen
Wohnraumförderung finanziert werden**

Aus diesem Grund setzt sich die SPD dafür ein, das bei neu
aufzustellenden Bebauungsplänen, in denen Wohnnutzungen festgesetzt
werden sollen, auf mindestens 45 % der Bauflächen, Flächen festzusetzen
sind, auf denen nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit Mitteln
der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden können (§ 9 Abs. 1 Nr.7
BauGB ).

„Dies soll auch für Änderungen bestehender Bebauungspläne gelten“,
fordert der baupolitische Sprecher der Sozialdemokraten, Oliver Lott.
„Dabei sollen“, so führt Lott weiter aus, „ 25 % auf die Förderung von
Sozialwohnungen nach den klassischen Einkommensgrenzen und 20 % auf die
Förderung von Wohnungen für mittlere Einkommen entfallen.“ Konkret
schlägt die SPD bei der Neuerstellung und Änderung bestehender
Bebauungspläne eine zwingende Zusage des Investors an öffentlich
gefördertem Wohnraum vor**.** Dieser habe oft ein Interesse an einem
veränderten Bebauungsplanverfahren, da sich dadurch der Wert eines
Grundstückes steigern lässt. Zum Beispiel könnten ihm zwei zusätzliche
Stockwerke erlaubt werden, wenn sich der Investor im Gegenzug zur
Erstellung von  45% geförderten Wohnraum bekennt. Die Kosten der
Änderung des Bebauungsplans werden dabei von der Stadt getragen, beim
Investor verbleibt die Wertsteigerung der Immobilie, die durch die
Verdichtung entsteht.

**Bisheriger Beschluss ist unzureichend und greift nicht**

„Wichtig ist die Regelung deshalb, da der im März gefasste Beschluss zur
Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau mit verbindlichen
Grenzen bei den meisten Bauprojekten nicht greift – er hat sich als
Papiertiger entpuppt“, erläutert Oliver Lott, baupolitischer Sprecher
der SPD die Notwendigkeit des Antrags. Bei keinem relevanten Bauprojekt
aus privater Hand wurden seit der Beschlussfassung bisher die
beschlossenen Quoten realisiert. Dabei erscheint es fast grotesk, dass
die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Hildegard Förster-Heldmann, die
lediglich diskutierten 25% bei einem bis heute nicht beschlossenem
Bauprojekt damit begründet, dass die Verhandlungen mit dem Investor
schon vor dem Beschluss im März abgeschlossen gewesen sein sollen. Auch
deshalb setzt sich die SPD für zwingende Regelungen ein: „Wir haben das
Gefühl, dass die Handelnden immer neue Ausflüchte und Schlupflöcher
suchen, um die geplanten Quoten nicht umzusetzen. Während man stolz dem
Bürger 45% verkündet, versucht man zusammen mit Investoren im
Hinterzimmer diese Regelungen wieder zu umgehen“, kritisieren die
Sozialdemokraten die bisherige Vorgehensweise.

**Klare Regeln beim Verkauf von städtischen Grundstücken bei Eignung für
Wohnraumnutzung**

Bei der Veräußerung städtischer Grundstücke, die sich für die
Wohnnutzung eignen, ist im Kaufvertrag die Errichtung von öffentlich
geförderten Wohnungen verbindlich zu regeln. Dabei soll der Bauantrag
Bestandteil des Kaufvertrages sein. Diese Maßnahmen sind notwendig, weil
die beschlossene Magistratsvorlage 2017/0031 zwar die Schaffung
verbindlicher Quoten regelt, aber nur dort, wo die Wissenschaftsstadt
Darmstadt als Eigentümer auftritt. „Für private Investoren, die Projekte
ohne Mittel für öffentlich geförderten Wohnungsbau planen, gilt diese
Quotenregelung nicht und diese Lücke wollen wir versuchen, zu
schließen“, so Lott.

**Verhandlungsposition der Stadt stärken**

„Aus diesem Grund müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um die
Verhandlungsposition der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu stärken. Dies
kann einerseits durch das in der deutschen Gesetzgebung sehr starke
Eigentumsrecht, aber auch durch eine Satzung zur sozialgerechten
Bodennutzung erreicht werden“, begründet der Fraktionssprecher Michael
Siebel den Vorstoß der Sozialdemokraten.

In der aktuellen Legislaturperiode plant die Stadt die Errichtung von

10.000 Wohnungen, um für Entspannung auf dem Wohnungsmarkt zu sorgen.
Hier hat sie laut einer großen Anfrage der SPD im letzten Jahr nur wenig
erreichen können, ebenso sind die festgesetzten Quoten für die
Errichtung öffentlich geförderten Wohnungsbaus nicht einmal ansatzweise
umgesetzt worden.