Teilhabegesetz mit deutlichen Verbesserungen im Kabinett

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28.06.2016 \|
Das Bundeskabinett hat am heutigen Dienstag den Entwurf des
Bundesteilhabegesetzes (BTHG) verabschiedet. Das Gesetz soll Menschen
mit Behinderungen mehr Gleichberechtigung und Teilhabe ermöglichen. Die
Darmstädter Bundestagabgeordnete Brigitte Zypries (SPD) sagte dazu:

„Das Bundesteilhabegesetz ist eine der großen sozialpolitischen Reformen
in dieser Legislaturperiode. Ich weiß, dass das Gesetz umstritten ist
und freue mich deshalb, dass der Kabinettsentwurf  zahlreiche
Verbesserungen enthält. Verbessert wurden die Regelungen zum
Eigenbeitrag, der bei Leistungen der Eingliederungshilfe gezahlt wer-den
muss: Ab dem Jahr 2020 werden sowohl das Einkommen als auch das Vermögen
eines Partners oder einer Partnerin nicht mehr angerechnet. Das ist ein
wirklich wichtiger Schritt, damit Menschen mit Behinderungen endlich mit
anderen Ehen und Lebenspartnerschaften eingehen können, ohne dass dies
zu erheblichen finanziellen Ein-schnitten führt.“

Erwerbstätige Personen, die gleichzeitig staatliche Leistungen beziehen,
werden ab dem Jahr 2017 bis zu 27.600 Euro und ab 2020 etwa 50.000 Euro
anrechnungsfrei ansparen können. Heute sind es nur 2.600 Euro. Damit
wird eine langjährige Forderung  der Behindertenverbände erfüllt.

„Das Bundesteilhabegesetz ist ein großer Schritt mit deutlichen
Verbesserungen und der Einstieg, um Menschen mit Assistenzbedarf aus der
Sozialhilfe zu holen. Im parlamentarischen Verfahren wird sich die
SPD-Bundestagsfraktion für weitere Verbesserungen im Sinne der
Betroffenen einsetzen“, so Zypries weiter.