Bundesteilhabegesetz beschlossen

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01.12.2016 \|
Berlin, 1. Dezember 2016

Heute Vormittag (1.12.) hat der Bundestag das Bundesteilhabegesetz
beschlossen.

„Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen mehr
gesellschaftliche Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen. Das
Bundesteilhabegesetz ist ein großer Schritt in diese Richtung. Es ist
eins der ganz großen sozialpolitischen Vorhaben dieser
Legislaturperiode“, sagte die Bundestagsabgeordnete Brigitte Zypries
(SPD).

Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände wurden seit Beginn der
Arbeit an dem Gesetz mit einbezogen. Es gab trotzdem auch Kritik und
noch sehr viele Verbesserungsvorschläge an dem Entwurf.

„Jetzt haben wir noch einmal reagiert und in den vergangenen Wochen
viele Verbesserungen am Gesetz vorgenommen. Das Motto ‚Nichts über uns –
ohne uns‘ haben wir nicht umsonst mit in den Koalitionsvertrag
geschrieben!“, so Zypries.

„Erwerbstätige Leistungsbezieher können künftig mehr von ihrem Einkommen
und Vermögen behalten. Der Schonbetrag wird sich bereits im kommenden
Jahr auf 27.600 Euro verzehnfachen und im Jahr 2020 weiter auf rund
50.000 Euro ansteigen. Es ist uns gelungen, auch den Vermögensfreibetrag
für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000
Euro anzuheben und damit auch die finanziellen Spielräume von vielen
Werkstattbeschäftigten oder Beziehern von Blindenhilfe zu auszuweiten.
Ehepartner und Lebensgefährten werden weder mit ihrem Einkommen noch mit
ihrem Vermögen herangezogen.

Wir konnten eine Verdopplung des Arbeitsförderungsgeldes für
Werkstattbeschäftigte auf 52 Euro erreichen. Außerdem muss künftig nur
noch ein Reha-Antrag gestellt werden, um alle benötigten Leistungen von
verschiedenen Reha-Trägern zu bekommen. Und: Wer aus einer Werkstatt in
den ersten Arbeitsmarkt wechseln möchte, bekommt Rückenstärkung:
Arbeitgeber, die einen schwerbehinderten Arbeitnehmer einstellen,
bekommen einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75% des ortsüblichen
Lohnes. Es gibt zudem mehr Rechte für die Schwerbehindertenvertretungen
und Werkstatträte. Und, ganz wichtig: Jeder soll selbst bestimmen
dürfen, wie oder mit wem er oder sie lebt. Selbstbestimmtes Wohnen ist
sehr wichtig für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben!“, erläuterte
Zypries einige Regelungen des Gesetzes.